Fassung vom: 13.06.2020
1. >Alle Teilnehmer bestätigen die Kenntnis der vorliegenden Regeln und Hinweise. Sie
stimmen ausdrücklich zu, dass sie bei den unter 2. Genannten
Krankheitssymptomen sofort die notwendigen Maßnahmen einleiten und nicht am Sportabzeichen
teilnehmen, bzw. auch nicht auf dem Sportgelände erscheinen.
2. Alle Teilnehmer dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Sportabzeichen
teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben, ihren Hausarzt anrufen
und dessen Anweisungen folgen. Der Corona-Beauftragte (siehe 3.) ist im Krankheitsfall
umgehend zu informieren. Typische Krankheitssymptome sind Fieber, trockener
Husten, Geruchs- sowie Geschmacksstörungen, leichter Durchfall, Müdigkeit oder
Kurzatmigkeit.
3. Als „Corona“ Beauftragte beim Sportabzeichen fungiert derzeit: Angelika Pfleiderer.
4. Den im Eingangsbereich des Sportplatzes angebrachten Hinweisen bezüglich der
Verhaltensweisen unter den derzeitigen Bedingungen ist uneingeschränkt Folge zu
leisten.
5. Jeder Teilnehmer hat sich beim Betreten der Anlage beim Sportabzeichen Treffleiter
Angelika Pfleiderer anzumelden. Diese dokumentiert in die Anwesenheitsliste die
Teilnehmer mit vollständigem Namen und Uhrzeit des Betretens der Anlage.
6. Die Teilnehmer betreten die Anlage zum offiziellen Beginn und verlassen dies
unmittelbar nach dem Ablegen des Sportabzeichens.
7. Beim Betreten und Verlassen der Anlage und nach dem Toilettengang sind die Hände
gründlich zu desinfizieren. Toiletten befinden sich in der Hartfeldturnhalle.
Diese werden bei Bedarf vom Treffleiter (Angelika Pfleiderer) aufgeschlossen.
8. Der Mindestabstand von 1,5 Meter muss immer zu allen anderen Personen auf der
Anlage eingehalten werden. Dies gilt auch für den dazugehörigen Parkplatz und
den direkten Weg zur Anlage. Ausgenommen hiervon sind Personen aus einem
Haushalt untereinander.
9. Auf dem Sportgelände ist der Verzehr von Speisen bis auf weiteres verboten. Bei
mitgebrachten Getränken ist dafür zu sorgen, dass es zu keiner Verwechslung
kommt. Die Getränkebehälter sind mit den jeweiligen Namen zu beschriften oder
eindeutig zu kennzeichnen. Die Sportsachen, Getränke etc. müssen unter
Beachtung des Mindestabstandes von 1,50 m abgestellt werden.
10. Angefallener Abfall ist von jedem Teilnehmer selbstständig zu entsorgen.