Neue Corona-Verordnung Sport ab 1. Juli

Ab sofort können wieder maximal 20 Personen gleichzeitig auf dem Sportplatz (Training /Ablegung) beim Sportabzeichen anwesend sein. Es müssen jedoch nach wie vor die aktuellen Hygienevorschriften des Sportabzeichens beachtet werden.

Hygienekonzept Sportabzeichen:

  • Alle Teilnehmer bestätigen die Kenntnis der vorliegenden Regeln und Hinweise. Sie stimmen ausdrücklich zu, dass sie bei den unter 2. Genannten Krankheitssymptomen sofort die notwendigen Maßnahmen einleiten und nicht am Sportabzeichen teilnehmen, bzw. auch nicht auf dem Sportgelände erscheinen.
  • Alle Teilnehmer dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Sportabzeichen teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben, ihren Hausarzt anrufen und dessen Anweisungen folgen. Der Corona-Beauftragte (siehe 3.) ist im Krankheitsfall umgehend zu informieren. Typische Krankheitssymptome sind Fieber, trockener Husten, Geruchs- sowie Geschmacksstörungen, leichter Durchfall, Müdigkeit oder Kurzatmigkeit.
  • Als „Corona“ – Beauftragte beim Sportabzeichen fungiert derzeit: Angelika Pfleiderer.
  • Den im Eingangsbereich des Sportplatzes angebrachten Hinweisen bezüglich der Verhaltensweisen unter den derzeitigen Bedingungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
  • Jeder Teilnehmer hat sich beim Betreten der Anlage beim Sportabzeichen Treffleiter Angelika Pfleiderer anzumelden. Diese dokumentiert in die Anwesenheitsliste die Teilnehmer mit vollständigem Namen und Uhrzeit des Betretens der Anlage.
  • Die Teilnehmer betreten die Anlage zum offiziellen Beginn und verlassen diese unmittelbar nach dem Ablegen des Sportabzeichens.
  • Beim Betreten und Verlassen der Anlage und nach dem Toilettengang sind die Hände gründlich zu desinfizieren. Toiletten befinden sich in der Hartfeldturnhalle. Diese werden bei Bedarf vom Treffleiter (Angelika Pfleiderer) aufgeschlossen.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Meter sollte zu allen anderen Personen auf der Anlage eingehalten werden. Dies gilt auch für den dazugehörigen Parkplatz und den direkten Weg zur Anlage. Ausgenommen hiervon sind Personen aus einem Haushalt untereinander. Aktuell können gleichzeitig nur 20 Personen auf dem Sportplatz sein.
  • Auf dem Sportgelände ist der Verzehr von Speisen bis auf weiteres verboten. Bei mitgebrachten Getränken ist dafür zu sorgen, dass es zu keiner Verwechslung kommt. Die Getränkebehälter sind mit den jeweiligen Namen zu beschriften oder eindeutig zu kennzeichnen. Die Sportsachen, Getränke etc. müssen unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,50 m abgestellt werden.
  • Angefallener Abfall ist von jedem Teilnehmer selbstständig zu entsorgen.
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