Gegen sexualisierte Gewalt „ Nein! Zu Gewalt im Sport“
Wenn wir nichts tun, schützen wir nur die Täter. Schweigen schützt die Falschen!!!
Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport - Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln! –
Am 01.01.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kinder und Jugendlichen in Kraft getreten, mit dem Ziel den Kinderschutz in Deutschland zu verbessern. Dies bedeutet, dass Personen, die im kinder- und jugendnahen Bereich beschäftigt sind, zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gesetzlich verpflichtet sind.
Daher beteiligt sich der TV 1889 Enzberg e. V. an der Umsetzung § 72a SGB VIII im Enzkreis, auch wenn uns bisher keine Fälle sexualisierter Gewalt im Verein bekannt geworden sind.
Als Sportverein in Enzberg setzen wir uns für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere für alle uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Gerade Kinder und Jugendliche sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Dazu sollen sie im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren.
Hintergrund und Ziele
Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann und in keinem anderen Zusammenhang ähnlichen Stellenwert findet, birgt aber auch Gefahren sexualisierter Übergriffe. Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene – mit und ohne Behinderung – im Sport vor sexualisierter Gewalt schützt.
Im März 2015 haben wir als Verein vom Jugendring Enzkreis Post bekommen, in dem alle Träger der Jugendarbeit (hierzu gehören auch die Sportvereine) aufgefordert werden, eine Vereinbarung zu unterschreiben, die die Anwendung des § 72 a SGB VIII, wann Ehren- und Nebenamtliche ihre Tätigkeit ausüben dürfen, regelt.
Aufgrund dieses Schreibens bildete sich ein Arbeitskreis der die Umsetzung im TV Enzberg ausarbeitete. Es wurde ein Ehrenkodex, Präventions-Konzept und ein Intervention Plan erstellt, um unsere ehrenamtliche Mitarbeiter im Sport dafür zu sensibilisieren, Anzeichen von sexuellem Missbrauch ernst zu nehmen und für den Verdachtsfall gewappnet zu sein. Diese Dokumente finden sie auch im Bereich Downloads.
Ablauf der Umsetzung:
- Ende 2015 haben alle ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen die Verantwortung im TV 1889 Enzberg e.V. übernehmen, den Ehrenkodex des Vereins unterschrieben. Damit ist ein erster Schritt getan, gegen sexualisierte Gewalt im Sport vorzugehen. Natürlich reicht es nicht, wenn nur diese Erklärung unterschreiben wird. Alle in diesem Verein Tätigen müssen sich verpflichten auf der Grundlage des Ehrenkodexes im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen, zu handeln. Es geht nicht nur darum, eine Erklärung pro forma zu unterzeichnen, sondern sich aktiv einzusetzen und in einem möglichen Verdachtsfall konkret zu handeln.
- Am 05.03.2016 hat der Verein als Mitglied des Sportkreises Ludwigsburg eine Vereinbarung zum Kinderschutz mit dem Landratsamt Ludwigsburg unterschrieben. Aufgrund dieser Tatsache wurde das Qualitätsmerkmal „Kinderschutz“ verleihen.
- Auf der Jahreshauptversammlung am 19.03.2016 wurde die Bekennung des Vereins zum Kinderschutz beschlossen und in die Satzung mit aufgenommen.
- Mit dem Jugendamt Enzkreis wurde im April 2016 ebenfalls eine Vereinbarung geschlossen. In Folge dieser Vereinbarung müssen die im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzten ehren- bzw. nebenamtlich Tätigen, daher dem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen in dem keine Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 vorliegen darf. Bis zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses müssen alle oben genannten Personen eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben. Die Führungszeugnisse müssen zudem alle 5 Jahre erneut beantragt und vorgelegt werden.
- Wegen der Brisanz dieses Themas wurde Anja Geiger am 27.04.2016 zur Kinderschutzbeauftragte des TV Enzberg ernannt. Sie steht als Vertrauenspersonen für alle Fragen und Problemstellungen zu diesem Thema zur Verfügung.
Vertrauensperson
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Anja Geiger
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Telefon: 07041 8165088
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Vereinbahrung Kreisjugendring Ludwigsburg
Vereinbahrung Jugendamt Enzkreis